Mobbing am Arbeitsplatz?
Ich handle sofort.
Sie leiden unter Mobbing am Arbeitsplatz – ich handle das.
Mobbing zerstört Gesundheit, Karriere und Selbstwert. Es ist keine Privatsache – es ist eine Rechtsverletzung. Ich sichere Beweise, setze Schutzmaßnahmen durch und verfolge Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und gerechte Trennung konsequent.
Was ist Mobbing am Arbeitsplatz
und welche Rechte haben Sie?
Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet systematische, wiederholte und auf Schädigung gerichtete Handlungen gegen einen Arbeitnehmer. Dazu zählen Ausgrenzung, Demütigungen, ungerechtfertigte Kritik, Sabotage der Arbeit, soziale Isolation oder Bossing durch Vorgesetzte. Entscheidend ist die Regelmäßigkeit und Systematik – einzelne Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten gelten nicht als Mobbing.
Ihr Arbeitgeber hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht (§ 618 BGB): Er muss Mobbing aktiv unterbinden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haftet er für Schadensersatz und Schmerzensgeld. Bei schwerem Mobbing durch Vorgesetzte können Sie das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen und dennoch eine Abfindung verlangen.
Das zentrale Problem bei Mobbing: der Beweis. Ich berate Sie von Anfang an zu einer rechtssicheren Dokumentation aller Vorfälle – und welche Beweismittel vor Gericht verwertbar sind.
-
Beweissicherung und Dokumentation
Ich berate Sie, wie Sie Mobbingvorfälle rechtssicher dokumentieren – Datum, Ort, Zeugen, konkretes Verhalten – und welche Beweismittel (Zeugen, Atteste, E-Mails) vor Gericht verwertbar sind.
-
Arbeitgeberversagen geltend machen
Duldet oder fördert Ihr Arbeitgeber das Mobbing, verletzt er seine Fürsorgepflicht. Ich mache diesen Verstoß geltend und leite Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ein.
-
Eigenkündigung mit Abfindungsanspruch
Bei schwerem Mobbing können Sie das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen – und dennoch Schadensersatz und eine Abfindung verlangen. Ich prüfe die Voraussetzungen und verhandle für Sie.
-
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Mobbing kann zu Gesundheitsschäden führen, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen (§§ 280, 823 BGB). Ich beziffere Ihre Ansprüche realistisch und setze sie durch.
Mobbing: Dokumentation ist alles.
Mobbing-Fälle scheitern nicht selten nicht daran, dass kein Recht verletzt wurde – sondern daran, dass der Betroffene die Vorfälle nicht ausreichend dokumentiert hat. Gerichte brauchen konkrete Fakten: Datum, Ort, Zeugen, Art des Verhaltens. Ich berate Sie von der ersten Stunde an, wie Sie Ihren Fall beweissicher aufbauen – und handle dann konsequent.
Mein Vorgehen bei Mobbing am Arbeitsplatz
-
Fallaufnahme & Situationsanalyse
Ich nehme alle Vorfälle vollständig auf, bewerte ob rechtlich relevantes Mobbing vorliegt und erkläre Ihnen Ihre konkreten Handlungsoptionen.
-
Beweissicherungsstrategie
Ich berate Sie, welche Beweismittel Sie noch sichern können – E-Mails, Zeugenaussagen, Atteste – und wie Sie zukünftige Vorfälle rechtssicher dokumentieren.
-
Aufforderung an den Arbeitgeber
Ich schreibe den Arbeitgeber formell an, mache seine Fürsorgepflicht geltend und fordere konkrete Schutzmaßnahmen – mit klarer Fristsetzung und Ankündigung weiterer Schritte.
-
Verhandlung oder Klage
Ich verhandle außergerichtlich auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und gegebenenfalls Beendigung des Arbeitsverhältnisses – und gehe vor Gericht, wenn nötig.
-
Eigenkündigung & Abfindung
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, prüfe ich die Voraussetzungen für eine fristlose Eigenkündigung aus wichtigem Grund und verhandle eine angemessene Abfindung.
-
Zeugnis und Beendigung
Am Ende sichere ich ein sehr gutes Zeugnis, eine angemessene Abfindung und alle sonstigen Konditionen der Beendigung – damit Sie mit einem guten Abschluss weitermachen können.
Was ich bei Mobbing für Sie tue
-
Rechtliche Einschätzung der Situation
Ich bewerte, ob rechtlich relevantes Mobbing vorliegt, welche Ansprüche Sie haben und welche Handlungsmöglichkeiten am erfolgversprechendsten sind.
-
Beweissicherung
Ich berate zu Dokumentation, Zeugen, Attesten und anderen Beweismitteln – und welche davon vor Gericht verwertbar sind.
-
Arbeitgeberkonfrontation
Ich fordere den Arbeitgeber formell auf, seine Fürsorgepflicht zu erfüllen und das Mobbing zu unterbinden – mit Frist und Konsequenzankündigung.
-
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Ich beziffere Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld realistisch und verfolge sie außergerichtlich oder vor Gericht.
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ich verhandle eine gerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses – mit Abfindung, sehr gutem Zeugnis und Freistellung.
-
Vollständige Prozessvertretung
Falls nötig vertrete ich Sie vollumfänglich vor dem Arbeitsgericht – bei Schadensersatzklagen, Mobbingklagen oder Kündigungsschutzverfahren.
Werden Sie am Arbeitsplatz gemobbt?
Weitere Bereiche
im Arbeitsrecht
Neben dem Mobbing berate ich Arbeitnehmer in allen relevanten Bereichen – von der Kündigung bis zur Abmahnung.
Häufige Fragen
zu Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing ist eines der komplexesten Felder im Arbeitsrecht: Der Nachweis ist schwierig, die Abgrenzung von normalem Arbeitskonflikt ist fließend und die rechtlichen Ansprüche hängen stark vom Einzelfall ab. Ob Ihre Situation als Mobbing einzustufen ist und welche
Schritte Erfolg versprechen, lässt sich nur durch eine individuelle Beratung feststellen.
Die nachfolgenden Antworten geben Ihnen eine erste Orientierung.
-
Mobbing bezeichnet systematische, wiederholte und auf Schädigung gerichtete Handlungen von Kollegen oder Vorgesetzten gegen einen Arbeitnehmer. Dazu zählen Ausgrenzung, Demütigungen, ungerechtfertigte Kritik, Sabotage der Arbeit oder soziale Isolation. Entscheidend ist die Regelmäßigkeit – einzelne Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten gelten nicht als Mobbing.
-
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht (§ 618 BGB) und muss Mobbing aktiv unterbinden. Tut er das nicht, können Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen (§§ 280, 823 BGB). Bei schwerwiegendem Mobbing durch Vorgesetzte können Sie das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen und eine Abfindung verlangen.
-
Mobbing ist schwer zu beweisen, weil es oft im verbalen Raum stattfindet. Entscheidend ist eine sorgfältige Dokumentation: Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen, konkretes Verhalten und mögliche Zeugen. Ich berate Sie zu allen Möglichkeiten der Beweissicherung und welche Formen der Dokumentation vor Gericht verwertbar sind.
-
Ja. Bei schwerem Mobbing – insbesondere durch den Arbeitgeber oder mit dessen Duldung – kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Eigenkündigung vorliegen. In diesem Fall können Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Ich prüfe die Voraussetzungen und verhandle eine Abfindung, die Ihr Leid angemessen berücksichtigt.
-
Bossing ist Mobbing durch Vorgesetzte – also systematische Schikane von oben nach unten. Das ist rechtlich besonders gravierend, weil der Arbeitgeber ein strukturelles Machtgefälle ausnutzt. Bossing begründet in vielen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und kann zur fristlosen Eigenkündigung berechtigen.
-
Erstens: Dokumentieren Sie jeden Vorfall sofort und genau. Zweitens: Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben – ärztliche Atteste sind wichtige Beweismittel. Drittens: Kontaktieren Sie den Betriebsrat, falls vorhanden. Viertens: Holen Sie sich anwaltliche Beratung, bevor Sie den Arbeitgeber konfrontieren.
-
Das Schmerzensgeld bei Mobbing variiert stark je nach Schwere, Dauer und gesundheitlichen Folgen. Deutsche Gerichte sprechen Beträge zwischen wenigen hundert Euro (leichte Fälle) und mehreren zehntausend Euro (schwere, langanhaltende Fälle mit nachgewiesenen Gesundheitsschäden) zu. Ich berechne realistische Ansprüche auf Basis Ihrer konkreten Situation.