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Arbeitszeugnis prüfen – Kanzlei Zink

Arbeitszeugnis erhalten?
Versteckte Codes aufdecken.

Arbeitsrecht

Sie haben Ihr Arbeitszeugnis erhalten – ich prüfe es für Sie.

Ein Zeugnis, das gut klingt, muss nicht gut sein. Die deutsche Zeugnissprache enthält versteckte Codes, die Personalchefs lesen – und die Ihre Bewerbungen systematisch torpedieren. Ich entschlüssele das Zeugnis, identifiziere Negativformulierungen und setze Ihren Berichtigungsanspruch durch.

Warum ein Arbeitszeugnis
anwaltlich geprüft werden muss

Das Arbeitszeugnis ist das wichtigste Dokument Ihrer beruflichen Karriere. Es begleitet Sie bei jeder Bewerbung – und es entscheidet mit, ob Sie den Job bekommen. Das Problem: Es gibt eine ausgefeilte Zeugnissprache mit versteckten Negativaussagen, die Personalchefs kennen und die Ihnen schaden, ohne dass Sie es merken.

„Stets bemüht" klingt positiv – ist aber Note 5 (mangelhaft). „Zu unserer vollen Zufriedenheit" klingt gut – ist aber Note 3 (befriedigend), nicht 2 (gut). Eine fehlende Schlussformel (Dank, Bedauern, Zukunftswunsch) wirkt wie ein rotes Tuch.

Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes, wahrheitsgemäßes Zeugnis – und, wenn Sie es wünschen, auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbewertung. Entspricht das ausgestellte Zeugnis nicht diesen Anforderungen, setze ich den Berichtigungsanspruch für Sie durch – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.

  • Zeugnissprache entschlüsseln

    Ich lese Ihr Zeugnis mit den Augen eines Personalchefs und identifiziere alle versteckten Negativaussagen, falschen Formulierungen und unvollständigen Passagen.

  • Gesamtnote bestimmen und verbessern

    Ich bewerte die tatsächliche Gesamtnote Ihres Zeugnisses und verhandle gegebenenfalls eine Anhebung auf mindestens „gut" (Note 2) – was in den meisten Berufsfeldern der Marktstandard ist.

  • Schlussformel durchsetzen

    Eine fehlende Schlussformel (Dank, Bedauern über das Ausscheiden, Zukunftswünsche) ist kein Versehen – sie schadet Ihnen aktiv. Ich setze durch, dass diese aufgenommen wird.

  • Berichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht

    Wenn Ihr Arbeitgeber die Berichtigung verweigert, erhebe ich Klage vor dem Arbeitsgericht auf Ausstellung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses – und setze Ihren Anspruch vollständig durch.

Arbeitszeugnis: Was gut klingt, muss nicht gut sein.

Die meisten Arbeitnehmer erkennen ein schlechtes Zeugnis nicht – weil die negativen Aussagen so geschickt verpackt sind, dass sie positiv klingen. Recruiter und Personalchefs hingegen kennen die Codes genau. Ein Zeugnis mit Note 3 oder schlechter kostet Sie systematisch Bewerbungen. Ich prüfe Ihr Zeugnis professionell, erkläre Ihnen den tatsächlichen Inhalt und setze durch, was Ihnen rechtlich zusteht.

Mein Vorgehen bei Ihrem Arbeitszeugnis

  • Vollständige Zeugnisanalyse

    Ich lese das Zeugnis systematisch auf versteckte Codes, Auslassungen, falsche Formulierungen und die tatsächliche Gesamtnote – mit schriftlicher Auswertung für Sie.

  • Berichtigungsschreiben an den Arbeitgeber

    Ich fordere den Arbeitgeber schriftlich zur Berichtigung auf – konkret, begründet und mit Fristsetzung. Das ist der effizienteste erste Schritt.

  • Zeugnisentwurf formulieren

    Ich formuliere einen Gegenvorschlag – ein Zeugnis, das Ihre Leistungen korrekt und positiv darstellt, juristisch korrekt ist und in der Bewerbung überzeugt.

  • Außergerichtliche Einigung

    Ich verhandle direkt mit dem Arbeitgeber oder seiner Rechtsabteilung – in den meisten Fällen führt das zu einer schnellen Einigung ohne Gerichtsverfahren.

  • Berichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht

    Wenn außergerichtlich keine Einigung erzielt wird, erhebe ich Klage auf Ausstellung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses und verfolge den Anspruch bis zum Urteil.

  • Abschlussprüfung des berichtigten Zeugnisses

    Ich prüfe das berichtigte Zeugnis erneut, bevor Sie es akzeptieren – um sicherzustellen, dass alle Änderungen korrekt umgesetzt wurden und keine neuen Negativaussagen eingeflossen sind.

Was ich bei Ihrem Arbeitszeugnis tue

  • Professionelle Zeugnisanalyse

    Vollständige Analyse aller Formulierungen, Auslassungen und versteckten Codes – mit schriftlicher Bewertung der tatsächlichen Note.

  • Berichtigungsaufforderung

    Schriftliche Aufforderung zur Berichtigung mit konkreten Änderungspunkten und angemessener Frist – rechtssicher und wirksam.

  • Zeugnisentwurf

    Ich formuliere für Sie einen vollständigen Zeugnisentwurf mit sehr guter Note, korrekter Zeugnissprache und vollständiger Schlussformel.

  • Außergerichtliche Verhandlung

    Ich verhandle mit dem Arbeitgeber direkt und führe in den meisten Fällen ohne Gerichtsverfahren zur Einigung.

  • Klage auf Zeugnisberichtigung

    Falls nötig erhebe ich Klage vor dem Arbeitsgericht auf Ausstellung eines ordnungsgemäßen qualifizierten Arbeitszeugnisses.

  • Abschlussprüfung

    Das berichtigte Zeugnis wird nochmals vollständig geprüft, bevor Sie es akzeptieren – keine versteckten Restnachteile.

Arbeitszeugnis prüfen – Kanzlei Zink

Haben Sie Ihr Arbeitszeugnis erhalten?

FAQ

Häufige Fragen
zum Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist rechtlich komplex: Anspruchsinhalt, Zeugnissprache, Berichtigungsfristen und Prozessrisiken hängen vom Einzelfall ab. Ob Ihr Zeugnis angreifbar ist und was Sie realistisch erreichen können, lässt sich nur durch eine individuelle Prüfung feststellen.

Die nachfolgenden Antworten geben Ihnen eine erste Orientierung. Für eine konkrete Auswertung Ihres Zeugnisses bin ich für Sie da.

  • Ja. Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Der Anspruch umfasst mindestens ein einfaches Zeugnis; auf Verlangen auch ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbewertung. Der Anspruch entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • In der deutschen Zeugnissprache gibt es ein ausgefeiltes System von Formulierungen, die nach außen positiv klingen, aber intern negativ gemeint sind. Beispiel: „Er hat sich stets bemüht" klingt positiv, bedeutet aber „Leistung mangelhaft – Note 5". Personalchefs kennen diese Codes und lesen sie. Ich analysiere Ihr Zeugnis auf versteckte Negativaussagen.

  • Ja. Wenn das Zeugnis inhaltlich unrichtig ist, fehlerhafte Formulierungen enthält oder Sie schlechter bewertet als Sie tatsächlich waren, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung. Dieser Anspruch kann notfalls durch Klage vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden. Ich setze den Berichtigungsanspruch für Sie durch.

  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Schlussformel (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche). Fehlt sie aber, werten Personalchefs das als Negativsignal. Ich verhandle, dass das Zeugnis eine vollständige, positive Schlussformel enthält – denn ihr Fehlen schadet Ihnen ebenso wie eine negative Formulierung.

  • Das Benotungssystem im Arbeitszeugnis: „stets zur vollsten Zufriedenheit" = sehr gut (1), „stets zur vollen Zufriedenheit" = gut (2), „zur vollen Zufriedenheit" = befriedigend (3), „zur Zufriedenheit" = ausreichend (4), „im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit" = mangelhaft (5). Die meisten Arbeitnehmer verdienen eine 2 – ich setze das für Sie durch.

  • Der Anspruch auf Ausstellung verjährt grundsätzlich nach drei Jahren (§ 195 BGB). Achtung: Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen von drei bis sechs Monaten. Der Berichtigungsanspruch bei einem mangelhaften Zeugnis sollte zügig verfolgt werden. Ich prüfe die geltenden Fristen für Ihren Fall.

  • Nein – grundsätzlich muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Abmahnungen, Krankheitszeiten, Fehlzeiten oder strafrechtliche Verfahren dürfen in der Regel nicht erwähnt werden. Ausnahme: beruflich relevante Straftaten oder außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.